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08 | ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND STAATLICHE INSTITUTIONEN
EUROPÄISCHE EBENE
1 GENFER FLÜCHTLINGS- EU-Mitgliedsstaaten
KONVENTION IM KONTEXT Assozierte Nicht-EU-Länder
GLOBALER MIGRATION EU teilweise Schengenanwend
Brexit
1954 2016 Gesicherte Außengrenzen
2 SICHERHEITSZONEN
DER EU AM RANDE VON
KONFLIKTREGIONEN
3 GESICHERTE
EU-AUSSENGRENZEN
GB IE GR SL
LV
RO LT HU SK 4 EU-WEITE 5
VEREINHEITLICHUNG
SE CZ BG NL IM MIGRATIONS- UND AKZ
ASYLBEREICH DER
ES DE PL EE
HR
DK FI CY
MT
IT BE
AT
PT FR LU
EU-Migrationskodex Gemeinsamer Einheitliche
Außengrenzschutz Verfahren
1 D ie Genfer Flüchtlingskonvention von 3 O ffene Binnengrenzen innerhalb der EU
1951 (in Kraft getreten 1954) ist im Kontext benötigen gesicherte EU-Außengrenzen.
globaler Migration zu interpretieren. Dieser Außengrenzschutz sollte lang
fristig durch EU-Institutionen gewährleistet
2 E s braucht legale Einreisemöglichkeiten werden.
für besonders Schutzbedürftige über
Sicherheitszonen der EU unter Mitwirkung 4 A uf europäischer Ebene braucht es eine
des UNHCR in oder am Rande von Harmonisierung bzw. Vereinheitlichung
Konfliktregionen. des EU-Migrations- und Asylrechts
(EU-Migrationskodex), die Etablierung von
EU-Behörden und einheitliche Verfahren
für Außengrenzschutz und Asyl.