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08 | ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND STAATLICHE INSTITUTIONEN

                                                                       EUROPÄISCHE EBENE

      1 GENFER FLÜCHTLINGS-                                                                                           EU-Mitgliedsstaaten
                                 KONVENTION IM KONTEXT                                                                Assozierte Nicht-EU-Länder
                                 GLOBALER MIGRATION                                                                   EU teilweise Schengenanwend
                                                                                                                      Brexit
                     1954 2016                                                                                        Gesicherte Außengrenzen

2 SICHERHEITSZONEN
          DER EU AM RANDE VON
          KONFLIKTREGIONEN

                                                                       3 GESICHERTE
                                                                                  EU-AUSSENGRENZEN

                                                    GB IE GR           SL
                                                                              LV

                                                              RO LT HU              SK                  4 EU-WEITE                     5
                                                                                                                   VEREINHEITLICHUNG
                                                    SE  CZ         BG NL                                           IM MIGRATIONS- UND  AKZ
                                                                                                                   ASYLBEREICH         DER
                                                              ES       DE PL              EE
                                                                                    HR
                                                    DK             FI                         CY
                                                          MT
                                                                              IT BE
                                                               AT
                                                    PT  FR                                    LU

EU-Migrationskodex                                                   Gemeinsamer                        Einheitliche
                                                                  Außengrenzschutz                       Verfahren

	1 D ie Genfer Flüchtlingskonvention von 	        	3 O ffene Binnengrenzen innerhalb der EU
      1951 (in Kraft getreten 1954) ist im Kontext        benötigen gesicherte EU-Außengrenzen.
      globaler Migration zu interpretieren.	              Dieser Außengrenzschutz sollte lang­
                                                          fristig durch EU-Institutionen gewährleistet
	2 E s braucht legale Einreisemöglichkeiten 	            werden.	
      für besonders Schutzbedürftige über
      Sicherheitszonen der EU unter Mitwirkung      	4 A uf europäischer Ebene braucht es eine
      des UNHCR in oder am Rande von 	                    Harmonisierung bzw. Vereinheitlichung 	
      Konfliktregionen.                                   des EU-Migrations- und Asylrechts
                                                          (EU-Migrationskodex), die Etablierung von
                                                          EU-Behörden und einheitliche Verfahren
                                                          für Außengrenzschutz und Asyl.
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