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Bestimmungen) geregelt werden. Die punk­          •	Staat und Zivilgesellschaft müssen kooperieren,
   tuelle, bedarfs­orientierte Stärkung von
   Bundeskompetenzen hat sich in Zeiten massiven        um Migration gesamtstaatlich bewältigen zu
   Zustroms nach Österreich bewährt. Sie                können. Die Zusammenarbeit staatlicher
   soll Österreich auch künftig helfen, seiner          Institutionen mit der Zivilgesellschaft ist wie
   gesamtstaatlichen Verantwortung einer                bisher fortzusetzen und bei Bedarf weiter zu
   sicheren und menschenwürdigen Unterbrin-             intensivieren.
   gung rasch und umfassend nachzukommen.
                                                     ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND
•	Dem gesamtstaatlichen Charakter der
                                                     FREMDENRECHTLICHER VOLLZUG
   Migrations- und Asylpolitik ist auf Bundes­
   ebene durch eine Zusammenarbeit aller             •	Es gilt jene staatlichen Institutionen zu
   betroffenen Ministerien (insbesondere in
   den Bereichen Wirtschaft, Arbeit und Soziales,       stärken, welche die Aufrechterhaltung der
   Bildungswesen, äußere und innere Angele-             öffentlichen Sicherheit und den rechts­
   genheiten) Rechnung zu tragen. Migrations-           staatlichen Vollzug des Fremdenrechts
   und asylpolitische Aspekte sind dabei – auch         gewährleisten. Personelle und infrastrukturelle
   budgetwirksam – in die allgemeine Ressort-           Maßnahmen sind verstärkt dort zu setzen,
   politik zu integrieren.                              wo sie am dringendsten benötigt werden
                                                        (Wachkörper Bundespolizei, Bundesamt für
•	Bund, Länder und Gemeinden haben im Sinne            Fremdenwesen und Asyl). Das Angebot von
                                                        Fort- und Weiterbildung soll verstärkt jenen
   des gesamtstaatlichen Gemeinwohls ihre               zugute kommen, die an den Brennpunkten
   informelle und formelle Zusammena­ rbeit zu          des Landes eingesetzt sind.
   verstärken. Vorhandene rechtliche Instrumen-
   te des „kooperativen Bundess­ taates“, wie        •	Besonderen Herausforderungen und
   Gliedstaatsverträge zwischen Bund und
   Ländern, sollten intensiver genutzt werden.          dienstlichen Belastungen sollte mit einem
   Im Sinne einer höheren Effektivität soll es          speziellen Anreizsystem begegnet werden.
   einen adäquaten Sanktionsmechanismus                 Es braucht besoldungsmäßige Vorteile für
   geben. Soweit erforderlich, sind ergänzende          jene, die in politisch kontroversiellen Materien
   bundesweite Vorgaben zu treffen.                     an Brennpunkten eingesetzt sind.

•	Es ist unstrittig, dass Migration eine Heraus-

   forderung für die Aufnahmegesellschaft
   darstellt, für diese zugleich aber auch
   Chancen bringt. Damit das gelingt, ist eine
   gesamtstaatliche Anstrengung notwendig.
   Diese darf nicht nur den unmittelbar zuständigen
   Fremden- und Sicherheits­behörden ab­
   verlangt werden. Sämtliche Ressorts des
   Bundes, die Länder und Gemeinden, aber
   auch die Kräfte der Zivil­gesellschaft sind –
   im Sinne eines nationalen Schulterschlusses
   – aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten.

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