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10 | Gestaltung des Migrationssystems in Österreich
• Stärkere Harmonisierung braucht es auch im • Österreich sollte weiterhin als Initiator
Hinblick auf die Rechte der Schutzberechtigten und Vorreiter für Weiterentwicklungen auf
sowie Möglichkeiten der Beendigung des Asyl- EU-Ebene (z. B. „Save-Lives-Initiative“) auf
status und einer anschließenden Rückführung. treten. Das Hauptaugenmerk ist dabei auf die
Der Status des Asylberechtigten sollte – unter Adaptierung von Unionsrecht in Bezug auf
Beachtung der Grundrechte – europaweit als eine solidarische, gerechte Verteilung von
temporäres Rechtsinstitut eingerichtet werden, international Schutzsuchenden zu richten.
dessen konstitutive Verlängerung nur bei Das erfordert auch die langfristige Verhinde-
weiterem Vorliegen der Vorauss etzungen in rung von Sekundärmigration innerhalb der
Betracht kommt. Union. Beschäftigungsrechte und Ansprüche
auf Sozialleistungen etwa sollten nur in dem
• Betätigungslosigkeit kann sich ungünstig auf Mitgliedstaat bestehen, für den der Schutz
status gewährt wurde.
Kriminalität und Radikalisierung auswirken.
Asylwerberinnen und Asylwerbern und nicht • Um die mit Lebensgefahr verbundenen
am Arbeitsmarkt integrierten Asylberechtigten
ist eine sinnstiftende Tagesstruktur zu geben. transkontinentalen Fluchtmigrationen ein
Der Grundsatz des Förderns und des Forderns zudämmen, besonders verletzliche Gruppen
sollte verstärkt Eingang in das System der wie Kinder und Frauen zu schützen und den
Versorgung von Asylwerberinnen und Asyl- Schutz vor Ort in den Herkunftsregionen zu
werbern sowie von Asylberechtigten finden. forcieren, braucht es Schutzlösungen am
Soziales Engagement und gemeinschaftsför- Rande der Konfliktregionen, in Sicherheits
derliche Tätigkeiten sind daher zu forcieren. zonen oder in bestehenden Flüchtlingsein-
richtungen. Dort sollten Schutzsysteme
• Die Grundregeln demokratischer und liberaler etabliert werden. Im Zusammenwirken mit
mobilen Behörden gilt es, Menschen mit einer
Prägung sind ein wesentlicher Eckpfeiler des positiven Schutzprognose im Rahmen der
sozialen Friedens. Kenntnis und Einhaltung definierten Quantitäten und einer zeitlichen
dieser Grundregeln sind jedem zumutbar. Eine Begrenzung des Schutzstatus auf sicherem,
Wertevereinbarung bei Resettlement bezie- legalem Wege in europäische Staaten zu
hungsweise vor dauerhafter Niederlassung bringen. Diese Lösungen sollen durch die
und verpflichtende Wertekurse sollen Grund- Europäische Union oder zumindest durch
lage für Zuwanderung werden. mehrere Staaten gemeinsam entwickelt und
umgesetzt werden. Personen ohne Schutzbe-
• Die in unterschiedlichen politischen Bereichen darf sind rasch in die jeweilige Herkunftsregion
oder geschützte Einrichtungen rückzuüber-
beabsichtigten Maßnahmen sind im Hinblick stellen. Im Bereich der globalen Migration und
auf ihre Auswirkungen auf den Migrations den gemischten Migrationsströmen (Mixed
bereich einer Folgenabschätzung zu unter Migration Flows) braucht es:
ziehen. Gerade Angebote und Leistungen im – praktikable Einreisemöglichkeiten für
Bereich des Sozialwesens und des Arbeits-
marktes sind zentral für die Auswahl des Menschen mit besonderem Schutzbedarf;
Ziellandes. Hier bedarf es einer stärkeren – verstärkte Maßnahmen beim Resettlement
Berücksichtigung der Wechselwirkungen
und eines vorausschauenden Handelns, von Flüchtlingen;
damit diese Systeme in Balance bleiben. – d ie Realisierung eines effektiven und
74 effizienten Schutzes der Grenzen des
Schengen-Raums.