Page 130 - Flipbook
P. 130
Glossar
Niederlassung Parallelgesellschaft
Der Begriff der Niederlassung ist im Niederlas- Der Begriff der Parallelgesellschaft bezeichnet
sungs- und Aufenthaltsgesetz definiert. Danach eine ethnisch homogene Bevölkerungsgruppe,
handelt es sich um den tatsächlichen oder die sich räumlich, sozial und kulturell von der
zukünftig beabsichtigten Aufenthalt im Bundes- Aufnahmegesellschaft abgrenzt.
gebiet zum Zweck der Begründung eines Wohn-
sitzes, der länger als sechs Monate im Jahr Reintegration
tatsächlich besteht, der Begründung eines Reintegration bezeichnet die typischerweise mit
Mittelpunktes der Lebensinteressen oder der der Rückkehr verbundene Wiedereingliederung
Aufnahme einer nicht bloß vorübergehenden von (bisherigen) Migrantinnen und Migranten in
Erwerbstätigkeit. Für die (spätere) Erteilung die Gesellschaft ihres Herkunftsstaates.
eines Aufenthaltstitels, der zur unbefristeten
Niederlassung berechtigt („Daueraufenthalt Remittances
– EU“) sowie für die Verleihung der Staatsbürger- Geldüberweisungen in die Herkunftsregionen
schaft sind grundsätzlich die Zeiten der (berech- durch Migrantinnen und Migranten.
tigten) Niederlassung relevant. Zu den Aufent-
haltstiteln, die zur Niederlassung berechtigen, Resettlement
zählen etwa die Rot-Weiß-Rot-Karte für qualifi- Die Aufnahme und Eingliederung (Umsiedelung)
zierte Arbeitsmigranten. von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen
von einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat in
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) Fällen, in denen die Rückkehr in den Herkunfts-
Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz staat oder die Aufnahme durch den derzeitigen
(NAG) regelt die Erteilung, Versagung und Ent Aufenthaltsstaat nicht in Betracht kommen.
ziehung von Aufenthaltstiteln von Drittstaats
angehörigen, die sich länger als sechs Monate im Rot-Weiß-Rot-Karte
Bundesgebiet aufhalten oder aufhalten wollen, Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist ein Aufenthaltstitel
sowie die Dokumentation des unionsrechtlichen nach dem Niederlassungs- und Aufenthalts
Aufenthaltsrechts für EWR- oder Schweizer gesetz (NAG), der nach einem kriteriengeleiteten
Bürger beziehungsweise deren drittstaatsange- System qualifizierten drittstaatsangehörigen
hörige Familienangehörige. Das NAG regelt und Arbeitskräften erteilt wird. Zur Zielgruppe der
steuert somit die Kernbereiche des Phänomens Rot-Weiß-Rot-Karte zählen „Besonders Hoch
der „legalen Migration“. Die damit korrespon qualifizierte“, Fachkräfte in Mangelberufen,
dierenden Ausländerbeschäftigungsrechte „sonstige Schlüsselkräfte“, drittstaatsangehörige
werden im Ausländerbeschäftigungsgesetz Studienabsolventinnen und -absolventen einer
(AuslBG) geregelt. österreichischen Hochschule und selbständige
Schlüsselkräfte. Die Rot-Weiß-Rot-Karte
berechtigt zur befristeten Niederlassung.
90