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Glossar

Niederlassung                                      Parallelgesellschaft
Der Begriff der Niederlassung ist im Niederlas-    Der Begriff der Parallelgesellschaft bezeichnet
sungs- und Aufenthaltsgesetz definiert. Danach     eine ethnisch homogene Bevölkerungsgruppe,
handelt es sich um den tatsächlichen oder          die sich räumlich, sozial und kulturell von der
zukünftig beabsichtigten Aufenthalt im Bundes-     Aufnahmegesellschaft abgrenzt.
gebiet zum Zweck der Begründung eines Wohn-
sitzes, der länger als sechs Monate im Jahr        Reintegration
tatsächlich besteht, der Begründung eines          Reintegration bezeichnet die typischerweise mit
Mittelpunktes der Lebensinteressen oder der        der Rückkehr verbundene Wiedereingliederung
Aufnahme einer nicht bloß vorübergehenden          von (bisherigen) Migrantinnen und Migranten in
Erwerbstätigkeit. Für die (spätere) Erteilung      die Gesellschaft ihres Herkunftsstaates.
eines Aufenthaltstitels, der zur unbefristeten
Niederlassung berechtigt („Daueraufenthalt         Remittances
– EU“) sowie für die Verleihung der Staatsbürger-  Geldüberweisungen in die Herkunftsregionen
schaft sind grundsätzlich die Zeiten der (berech-  durch Migrantinnen und Migranten.
tigten) Niederlassung relevant. Zu den Aufent-
haltstiteln, die zur Niederlassung berechtigen,    Resettlement
zählen etwa die Rot-Weiß-Rot-Karte für qualifi-    Die Aufnahme und Eingliederung (Umsiedelung)
zierte Arbeitsmigranten.                           von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen
                                                   von einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat in
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)        Fällen, in denen die Rückkehr in den Herkunfts-
Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz          staat oder die Aufnahme durch den derzeitigen
(NAG) regelt die Erteilung, Versagung und Ent­     Aufenthaltsstaat nicht in Betracht kommen.
ziehung von Aufenthaltstiteln von Drittstaats­
angehörigen, die sich länger als sechs Monate im   Rot-Weiß-Rot-Karte
Bundesgebiet aufhalten oder aufhalten wollen,      Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist ein Aufenthaltstitel
sowie die Dokumentation des unionsrechtlichen      nach dem Niederlassungs- und Aufenthalts­
Aufenthaltsrechts für EWR- oder Schweizer          gesetz (NAG), der nach einem kriteriengeleiteten
Bürger beziehungsweise deren drittstaatsange-      System qualifizierten drittstaatsangehörigen
hörige Familienangehörige. Das NAG regelt und      Arbeitskräften erteilt wird. Zur Zielgruppe der
steuert somit die Kernbereiche des Phänomens       Rot-Weiß-Rot-Karte zählen „Besonders Hoch­
der „legalen Migration“. Die damit korrespon­      qualifizierte“, Fachkräfte in Mangelberufen,
dierenden Ausländerbeschäftigungsrechte            „sonstige Schlüsselkräfte“, drittstaatsangehörige
werden im Ausländerbeschäftigungsgesetz            Studienabsolventinnen und -absolventen einer
(AuslBG) geregelt.                                 österreichischen Hochschule und selbständige
                                                   Schlüsselkräfte. Die Rot-Weiß-Rot-Karte
                                                   berechtigt zur befristeten Niederlassung.

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