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Glossar
Community Fremde
Communities sind ethnische, religiöse oder Fremder ist, wer nicht die österreichische
kulturelle Gemeinschaften im Aufnahmestaat Staatsbürgerschaft besitzt.
(z. B. russische Community, christlich-orthodoxe
Community). Fremdenrecht
Unter dem Begriff Fremdenrecht werden alle
Diversität gesetzlichen Regelungen zusammengefasst, die
Diversität bezeichnet Unterschiede zwischen nur auf Staatsangehörige eines anderen Staates
Gruppen und Menschen – so etwa in den Kern bzw. auf Staatenlose Anwendung finden. Zum
dimensionen Alter, Geschlecht, sexuelle Orien- österreichischen Fremdenrecht zählen etwa nicht
tierung, religiöse oder kulturelle Zugehörigkeit nur die Kernbereiche Niederlassungs- und
sowie Behinderung. Aufenthaltsrecht, Fremdenpolizeirecht und
Asylrecht, sondern auch das Ausländer
Drittstaatsangehörige beschäftigungsrecht und das Grundversorgungs-
Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit recht, aber auch die Bestimmungen über die
eines EU- bzw. sonstigen EWR-Staates oder der Verleihung der Staatsbürgerschaft.
Schweiz besitzen.
Fremdenpolizeigesetz (FPG)
EFTA Das Fremdenpolizeigesetz (FPG) regelt neben
Die EFTA (European Free Trade Association – der Fremdenpolizei (dazu zählen insbesondere
Europäische Freihandelsassoziation) ist eine die Verhinderung der rechtswidrigen Einreise von
zwischenstaatliche Organisation, die den freien Fremden, die Überwachung des Aufenthalts
Handel und die wirtschaftliche Integration ihrer Fremder im Bundesgebiet, die Zurückschiebung
Mitgliedstaaten fördert. Mitgliedstaaten sind von Fremden und die Verhinderung und Beendi-
Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. gung von strafbaren Handlungen in Zusammen-
Die Assoziation basiert auf der EFTA-Konvention hang mit irregulärer Migration) u.a. auch die
und einem weltweiten Netzwerk von Freihandels- Erteilung von Einreisetiteln für Aufenthalte von
und Partnerschaftsabkommen. Drittstaatsangehörigen im Ausmaß von bis zu
sechs Monaten (Visumrecht), die Zurückweisung,
Einwanderungsland Abschiebung und Duldung von im Bundesgebiet
Mit dem Begriff „Einwanderungsland“ wird im rechtswidrig aufhältigen Personen sowie die
Hinblick auf Migration ein Staat bezeichnet, der Erlassung aufenthaltsbeendender Maßnahmen.
typischerweise überwiegend von anziehenden
Faktoren („Pull-Faktoren“) gekennzeichnet ist, Gastarbeiter/Gastarbeiterinnen
sodass die Bevölkerung insbesondere durch In Zeiten wirtschaftlicher Hochkonjunktur betrieb
Einwanderung wächst. Demgegenüber wird mit Österreich ab den 1960er Jahren die Anwerbung
dem Begriff „Auswanderungsland“ ein Staat von ausländischen Arbeitskräften, insbesondere
bezeichnet, dessen treibende Faktoren insbesondere in der Türkei und in Jugoslawien.
(„Push-Faktoren“) zahlreiche Menschen zur Beabsichtigt war ursprünglich bloß der vorüber-
Auswanderung bewegen. gehende Aufenthalt der benötigten ausländi-
schen Arbeitskräfte, die nach zeitnaher Rückkehr
in deren Herkunftsländer bei Bedarf durch neue
„Gastarbeiter“ ersetzt werden sollten.
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