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Glossar

Community                                         Fremde
Communities sind ethnische, religiöse oder        Fremder ist, wer nicht die österreichische
kulturelle Gemeinschaften im Aufnahmestaat        Staatsbürgerschaft besitzt.
(z. B. russische Community, christlich-orthodoxe
Community).                                       Fremdenrecht
                                                  Unter dem Begriff Fremdenrecht werden alle
Diversität                                        gesetzlichen Regelungen zusammengefasst, die
Diversität bezeichnet Unterschiede zwischen       nur auf Staatsangehörige eines anderen Staates
Gruppen und Menschen – so etwa in den Kern­       bzw. auf Staatenlose Anwendung finden. Zum
dimensionen Alter, Geschlecht, sexuelle Orien-    österreichischen Fremdenrecht zählen etwa nicht
tierung, religiöse oder kulturelle Zugehörigkeit  nur die Kernbereiche Niederlassungs- und
sowie Behinderung.                                Aufenthaltsrecht, Fremdenpolizeirecht und
                                                  Asylrecht, sondern auch das Ausländer­
Drittstaatsangehörige                             beschäftigungsrecht und das Grundversorgungs-
Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit       recht, aber auch die Bestimmungen über die
eines EU- bzw. sonstigen EWR-Staates oder der     Verleihung der Staatsbürgerschaft.
Schweiz besitzen.
                                                  Fremdenpolizeigesetz (FPG)
EFTA                                              Das Fremdenpolizeigesetz (FPG) regelt neben
Die EFTA (European Free Trade Association –       der Fremdenpolizei (dazu zählen insbesondere
Europäische Freihandelsassoziation) ist eine      die Verhinderung der rechtswidrigen Einreise von
zwischenstaatliche Organisation, die den freien   Fremden, die Überwachung des Aufenthalts
Handel und die wirtschaftliche Integration ihrer  Fremder im Bundesgebiet, die Zurückschiebung
Mitgliedstaaten fördert. Mitgliedstaaten sind     von Fremden und die Verhinderung und Beendi-
Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.  gung von strafbaren Handlungen in Zusammen-
Die Assoziation basiert auf der EFTA-Konvention   hang mit irregulärer Migration) u.a. auch die
und einem weltweiten Netzwerk von Freihandels-    Erteilung von Einreisetiteln für Aufenthalte von
und Partnerschaftsabkommen.                       Drittstaatsangehörigen im Ausmaß von bis zu
                                                  sechs Monaten (Visumrecht), die Zurückweisung,
Einwanderungsland                                 Abschiebung und Duldung von im Bundesgebiet
Mit dem Begriff „Einwanderungsland“ wird im       rechtswidrig aufhältigen Personen sowie die
Hinblick auf Migration ein Staat bezeichnet, der  Erlassung aufenthaltsbeendender Maßnahmen.
typischerweise überwiegend von anziehenden
Faktoren („Pull-Faktoren“) gekennzeichnet ist,    Gastarbeiter/Gastarbeiterinnen
sodass die Bevölkerung insbesondere durch         In Zeiten wirtschaftlicher Hochkonjunktur betrieb
Einwanderung wächst. Demgegenüber wird mit        Österreich ab den 1960er Jahren die Anwerbung
dem Begriff „Auswanderungsland“ ein Staat         von ausländischen Arbeitskräften, insbesondere
bezeichnet, dessen treibende Faktoren             insbesondere in der Türkei und in Jugoslawien.
(„Push-Faktoren“) zahlreiche Menschen zur         Beabsichtigt war ursprünglich bloß der vorüber-
Auswanderung bewegen.                             gehende Aufenthalt der benötigten ausländi-
                                                  schen Arbeitskräfte, die nach zeitnaher Rückkehr
                                                  in deren Herkunftsländer bei Bedarf durch neue
                                                  „Gastarbeiter“ ersetzt werden sollten.

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